Veranstaltung zum Betreuungsrecht
Liebe Eltern, Liebe Angehörige, Liebe Interessierte,
das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Es gibt Situationen, in denen Menschen ihre rechtlichen oder medizinische Angelegenheiten nicht, nicht mehr oder nur teilweise selbstständig erledigen können.
Dies kann zum Beispiel aufgrund der Diagnose einer geistigen Beeinträchtigung der Fall sein.
Es kann aber auch jede:n von uns treffen z.B. nach einem Unfall.
Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie diese Angelegenheiten geregelt werden können.
Die Bestellung einer Rechtlichen Betreuung ist eine Möglichkeit.
Im Betreuungsrecht, das im Jahr 2023 grundlegend reformiert wurde, sind die gesetzlichen Hintergründe dazu geregelt.
In der Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 29.12.2022, bevor das neue Gesetz in Kraft getreten ist, ist unter anderem folgendes zu lesen:
„Die Reform ist die größte im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992.“
„Das Betreuungsrecht wird grundlegend modernisiert. Es betrifft Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt besorgen können.
Zu den Neuerungen gehören insbesondere die folgenden Punkte.
- Stärkung der Selbstbestimmung betreuter Menschen
Das neue Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen.
Es trägt damit den Vorgaben von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung.“
Das Betreuungsrecht sichert also die größtmögliche Selbstbestimmung und stellt die Wünsche der Betroffenen in den Mittelpunkt aller Entscheidungen.
Doch auch drei Jahre nach der Reform stellen wir im Alltag immer wieder fest, dass wir uns mit verschiedenen Fragen regelmäßig beschäftigen müssen.
Dass es manchmal Situationen gibt, die vielleicht nicht ganz so einfach zu entscheiden oder bewerten sind.
Was heißt denn größtmögliche Selbstbestimmung im Einzelfall?
Welche Möglichkeiten gibt es z.B. zu einer Unterstützen Entscheidungsfindung?
Wo verlaufen die Grenzen zwischen der gesetzlich geregelten rechtlichen Betreuung und der sozialen Betreuung?
Deshalb konnten wir für diesen Infoabend Frau Kathrin Schinski als Referentin gewinnen. Sie ist selbst als Rechtliche Betreuerin tätig.
Im Rahmen ihrer Arbeit im Betreuungsverein der Lebenshilfe NRW berät sie aber auch Angehörige oder Ehrenamtliche Personen, die eine Rechtliche Betreuung übernommen haben.
Wir freuen uns auf einen informativen Vortag und über einen Austausch.