Satzung

Satzung der Lebenshilfe Düsseldorf e.V.

Die Lebenshilfe Düsseldorf ist ein Verein.

Jeder Verein hat Regeln.

Alle Menschen im Verein sollen sich an die Regeln halten.

Das schwere Wort für die Regeln ist Satzung.

Hier erklären wir die Regeln in Leichter Sprache.

Es sind nicht alle Regeln.

Und sie sind noch nicht geprüft.

Nur alle Regeln in schwerer Sprache sind rechts-gültig.

Das bedeutet:

Ein Gericht hat die Regeln geprüft.

 

Jede Regel hat

  • ein Zeichen
  • eine Zahl
  • und einen Namen

Das schwere Wort für das Zeichen ist Paragraf.

Das Bild dafür sieht so aus:

Wir haben in den Regeln immer nur den Mann genannt.

Das ist einfacher.

Es sind immer auch die Frauen gemeint.

 

§ 1 Name & Sitz

  1. Der Name ist Lebenshilfe Düsseldorf e.V.
     
  2. Der Verein ist in Düsseldorf
     
  3. Der Verein ist Mitglied bei anderen Vereinen

    Beim Landes-Verband der Lebenshilfe.

    Dort sind alle Lebenshilfen

    aus unserem Bundes-Land NRW.

    Und beim Bundes-Verband.

    Dort sind alle Lebenshilfen aus Deutschland.

     
  4. Das Geschäfts-Jahr

    Das Geschäfts-Jahr ist das Kalender-Jahr.

    Das Kalender-Jahr dauert 12 Monate.

    Es fängt am 1. Januar an.

    Es hört am 31. Dezember auf.

 

§ 2 Aufgabe und Zweck

  1. Der Verein ist eine Gruppe von Menschen.

    Im Verein sind Eltern und andere Menschen aus einer Familie.

    Betreuer und Fach-Leute.

    Freunde und Förderer.
     
  2. Der Verein unterstützt Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien.

    Egal ob jemand jung ist oder alt.
     
  3. Der Verein setzt sich für die Rechte

    von Menschen mit geistiger Behinderung ein.

§ 3

 

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