Teilnahmebedingungen
REISEN
Anmeldung
Die Anmeldung ist schriftlich auf dem entsprechenden Vordruck der Lebenshilfe vorzunehmen. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung durch die Lebenshilfe zustande, die in angemessener Frist erklärt werden muss.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anmeldung persönlich erfolgt und die Teilnahmebestätigung nicht übertragbar ist. Die Anmeldungen werden nach zeitlichem Eingang bearbeitet. Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn des Urlaubs.
Benötigen ReiseteilnehmerInnen eine dauerhafte Medikation, die während einer Reise durch die Reisebegleitung verabreicht werden muss, so muss uns zum Reisebeginn eine ärztliche Anordnung inklusive exakter Dosierungsanleitung vorliegen.
Zahlungen
Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, die gleichzeitig als Rechnung ausgestellt ist, wird bei Ferienfahrten 10% des Gesamtbetrages als Anzahlung fällig. Der Rest-
betrag ist bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der Reise zu zahlen. Für Wochenendveranstaltungen ist der Gesamtbetrag in der angegebenen Zahlungsfrist zu leisten. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen bewirkt keine Auflösung des Vertrages. Die Lebenshilfe behält sich jedoch vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Lebenshilfe. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Veranstaltung nicht an, kann die Lebenshilfe als Ausgleich für Verwaltungsaufwand und ihre entstehenden Kosten eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe der folgenden pauschalierten Stornokosten verlangen:
- Bei Reiseveranstaltungen werden bis zum 56. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20% des Gesamtbetrages, jedoch mindestens € 100, - fällig. Vom 55. Tag bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 30% des Gesamtbetrages, vom 28. Tag bis zum 9. Tag vor Reisebeginn 60% des Gesamtbetrages, ab dem 8. Tag vor Reisebeginn sowie Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung der Gesamtbetrag, vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens.
Rücktritt durch die Lebenshilfe Düsseldorf
Die Lebenshilfe Düsseldorf ist berechtigt bei Nichtzustandekommen einer ausreichenden Mindestteilnehmerzahl eine Reise bis zum 30. Tag vor Reisebeginn abzusagen. Den angezahlten Teilnehmerbetrag erhält jeder Reiseteilnehmer natürlich in voller Höhe zurück.
Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: Die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht Änderungen der Prospektangaben erklärt hat; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Beschränkung der Haftung
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen gelten und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Was bedeutet es in der Gruppe zu verreisen?
- Erholung in angenehmer Atmosphäre
- Kennenlernen neuer Menschen
- Neue Erfahrungen sammeln
- Förderung der Selbständigkeit
- Erweiterung des Horizontes
- Angehörige werden für kurze Zeit von der Betreuung entlastet und können so neue Kräfte sammeln.
Unser Angebot
Wir bieten behinderten Menschen vielfältige Freizeitmöglichkeiten, Bildung und Erholung in angenehmer Umgebung. Je nach Urlaubsziel werden die unterschiedlichsten Aktivitäten alters- und gruppenspezifisch angeboten.
Unsere Leistung
- Beratung
- Haftpflicht- u. Unfallversicherung
- Reisepreissicherung
- Hin- und Rückreise mit Kleinbussen, Abfahrts- und Ankunftsort ist in der Regel Freizeit & Reisen, Grunerstr. 46, 40239 Düsseldorf
- Zug- und Flugreisen, Abfahrtsort Hauptbahnhof bzw. Flughafen Düsseldorf
- Unterbringung je nach Angebot in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern oder Jugendherbergen
- Einzel- oder Mehrbettzimmer
- Vollpension, Halbpension oder Verpflegung durch Selbstversorgung
- Pädagogische Leitung und Betreuung durch geschulte MitarbeiterInnen der Lebenshilfe Düsseldorf e. V.
- Abwechslungsreiches Programm, organisierte Ausflüge
KURSE
Die Anmeldung ist schriftlich auf dem entsprechenden Vordruck der Lebenshilfe vorzunehmen. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung durch die Lebenshilfe zustande, die in angemessener Frist erklärt werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anmeldung persönlich erfolgt und die Teilnahmebestätigung nicht übertragbar ist. Die Anmeldungen werden nach zeitlichem Eingang bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass nur schriftliche Anmeldungen berücksichtigt werden können. Nutzen Sie hierzu bitte den im Prospekt enthaltenen Anmeldecoupon.
- Die angekündigten Veranstaltungen können nur dann stattfinden, wenn sich eine ausreichende Teilnehmerzahl angemeldet hat. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung.
- Überweisen Sie den Teilnehmerbetrag in jedem Fall erst nach Erhalt der Rechung!
- Findet das von Ihnen gewünschte Angebot nicht statt, werden wir Sie rechtzeitig schriftlich oder telefonisch informieren. Stornogebühren: Bis 21 Tage vor Beginn eines Angebots ist die Abmeldung seitens des Teilnehmenden kostenlos. Ab dem 20. Tag erheben wir eine Verwaltungspauschale von € 10,-. Bei Tagesangeboten ist der volle Preis zu entrichten.
- Einzelne Abende oder Nachmittage können nur dann gebucht werden, wenn dies ausdrücklich im Prospekt gekennzeichnet ist.
- Die Kurse werden von pädagogisch geschultem Personal der Lebenshilfe betreut.
- Bescheinigungen zur Kostenerstattung beim örtlichen Amt für soziale Sicherung können bei uns angefordert werden.
Für nähere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung


